Riesterrente

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) ist ein Kernstück der Rentenreform 2001. Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt.
Nicht jeder erhält die Zulagen bei der Riester-Rente. Riester-Zulagen können Arbeitnehmer erhalten, die rentenversicherungspflichtig sind. Auch Beamte. Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Eltern, die Elternzeit nehmen, wenn sie mindestens 60 Euro pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen. Arbeitslose. Minijobber, wenn 4,9% des Lohnes für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst eingezahlt wird. Und Mitglieder der Künstlersozialversicherung.

Staatlich geförderte Riesterrente



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