Maklervertrag

Pflichten des Maklers

Der Makler befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht.

 

Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.

 

Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.

 

Der Makler wirkt insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z. B. im Schadensfall, im Rahmen der Maklervollmacht mit.

 

Maklervergütung

 

Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

 

Risikoänderungen

 

Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Kunde dem Makler unverzüglich anzuzeigen.

 

Kündigung

 

Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

 

Haftung

 

Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten ist auf eine Million Euro beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

 

Verjährung

 

Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Im Einzelfall weitergehende Verjährungsvorschriften des BGB bleiben unberührt.

Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

Kontaktdaten:

Versicherungsmakler | Versicherungsfachmann (BWV) | Experte Bausparen und Investment ( DVA )
Manfred Bötsch
Frühlingstr. 2
82194 Gröbenzell

Telefon: +49 8142 8071
Telefax: +49 8142 54402
E-Mail: makler@versichern-vor-ort.de
Webseite: http://www.versichern-vor-ort.de

Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Str. 104
10117 Berlin